Unsere Auszeichnungen
Geldwäscheprävention nach GwG
Das Siegel dokumentiert, dass das Unternehmen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) ergriffen hat.
Dazu zählen:
- Risikoanalyse gemäß § 5 GwG,
- interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG),
- Allgemeine Sorgfaltspflichten gemäß § 10 GwG,
- Benennung eines Geldwäschebeauftragten (sofern erforderlich),
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Voraussetzung für das Siegel: Die GwG-Dokumentation ist abgeschlossen und entspricht den aktuellen rechtlichen Vorgaben.