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Unsere Auszeichnungen

Geldwäscheprävention nach GwG

Das Siegel dokumentiert, dass das Unternehmen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) ergriffen hat. 

Dazu zählen:

  • Risikoanalyse gemäß § 5 GwG,
  • interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG),
  • Allgemeine Sorgfaltspflichten gemäß § 10 GwG,
  • Benennung eines Geldwäschebeauftragten (sofern erforderlich),
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

Voraussetzung für das Siegel: Die GwG-Dokumentation ist abgeschlossen und entspricht den aktuellen rechtlichen Vorgaben.